Kostenübernahme

Es ist wichtig zu wissen, dass alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, folgende Leistungen zu übernehmen:

  • Schwangerschaftsvorsorge(untersuchungen)
  • Beratungen und Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburtsvorbereitungskurse ( Frauenanteil)
  • Die Geburt – egal ob im Krankenhaus, Geburtshaus, zu Hause, ambulant oder stationär
  • Wochenbettbetreuung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Beratung und Hilfe bei Stillproblemen
  • Als gesetzlich Versicherte, brauchen Sie sich hierbei um nichts kümmern. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
  • Privatversicherte bezahlen wie bekannt an den Leistungserbringer
  • Fragen Sie in diesem Fall bitte vorher bei Ihrer Versicherung nach, welche Kostenpunkte übernommen werden.
  • Kosten für ergänzende Angebote wie z.B.: Babymassage, Akupunktur und K-Taping auf Anfrage.