Es ist wichtig zu wissen, dass alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, folgende Leistungen zu übernehmen:
- Schwangerschaftsvorsorge(untersuchungen)
- Beratungen und Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Geburtsvorbereitungskurse ( Frauenanteil)
- Die Geburt – egal ob im Krankenhaus, Geburtshaus, zu Hause, ambulant oder stationär
- Wochenbettbetreuung
- Rückbildungsgymnastik
- Beratung und Hilfe bei Stillproblemen
- Als gesetzlich Versicherte, brauchen Sie sich hierbei um nichts kümmern. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
- Privatversicherte bezahlen wie bekannt an den Leistungserbringer
- Fragen Sie in diesem Fall bitte vorher bei Ihrer Versicherung nach, welche Kostenpunkte übernommen werden.
- Kosten für ergänzende Angebote wie z.B.: Babymassage, Akupunktur und K-Taping auf Anfrage.